Praxis für

Physiotherapie Frensdorff
GmbH & Co. KG

Tel.: (0 40) 250 00 33

Ist mein Rezept gültig?

Wann und wie lange ist ein Rezept für Physiotherapie gültig und was ist zu beachten?

Leider ist zu beobachten, das es immer wieder zu Problemen bei der Abrechnung mit Rezepten der gesetzlichen Krankenkassen kommt, wenn Rezepte nicht korrekt ausgestellt sind. Für uns bedeutet dieses im schlimmsten Falle, dass wir ein Rezept nur teilweise oder sogar gar nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen.

Damit sie selber beurteilen können, ob ihr Rezept den gesetzlichen Anforderungen entspricht, haben wir die wichtigsten Informationen und Fehlermöglichkeiten aufgelistet:

  1.  Das Rezept muss der Heilmittelverordnung 13 (Physiotherapie) entsprechen und die Angaben Ihrer Krankenkasse sowie Ihre persönlichen Daten müssen auf dem Rezept eingetragen sein.
     
  2. Der verordnende Arzt muss die Behandlungsrelevanten Diagnosen, ICD-10-Code, Diagnosegruppe und Leitsymptomatik angeben und das Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges eintragen.
     
  3. Hausbesuche können nur durchgeführt werden wenn dieses vom Arzt verordnet sind.
     
  4. Es muss immer eine Behandlungsfrequenz einegtragen sein, z.B: 1-3 pro Woche. 
     
  5. Der Beginn der Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum sein. Es sei den Ihr Arzt stellt fest, das bei Ihnen ein besonders dringlicher Behandlungsbedarf besteht und macht ein entsprechendes Kreutz im Feld.
     
  6. Ohne eine Unterschrift vom Arzt ist das Rezept ungültig?
     
  7. Für ein Rezept mit 6 Behandlungen gilt eine maximale Behandlungsdauer von 12 Wochen (drei Monate) und für ein Rezept von mehr als 6 Behandlungen gilt eine maximale Behandlungsdauer von 21 Wochen (halbes Jahr), d.h. ein Rezept muss von Ihrem Arzt so ausgefüllt sein, dass es innerhalb dieser Fristen von uns abgearbeitet ist. Nach Ablauf dieser Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit und wir müssen die Behandlung abbrechen.
     
  8. Sind Sie von der  Rezeptgebührenplicht befreit oder müssen sie Rezeptgebühr entrichten? Seit wann und bis wann sind Sie ggf. befreit? Stimmt die angegebene Krankenkasse auf dem Rezept oder haben Sie zufällig die Krankenkasse gewechselt?

Wir haben ihnen lediglich ein kleiner Auszug der Möglichkeiten vorgestellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es zeigt aber sehr deutlich, dass ein sehr großer Zeitanteil bereits bei der Eingabe neuer Termine für die Kontrollen der Rezepte an unserer Rezeption benötigt wird.